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Rehabilitationssport

Der Verein bietet 3 Rehasportgruppen Orthopädie  an

 

"Endlich wieder fit und leistungsfähig",

wir wollen ihnen dabei helfen. 

 

Ziele Rehasport

Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung oder in einem Sportverein durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen. Diese Möglichkeit bietet Ihnen unser Verein mit seinem Angebot. 

Fragen und Antworten zum Rehasport

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für Behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Kurse / Angebote im Sportverein zu nutzen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. 

Rehasport kann als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt verordnet werden z.B.

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

Diese erfolgen zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je mindestens 45 Minuten (Herzsport  60 Minuten).

Informationen-für-Ärzte

Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich in Gruppen von gemeinnützigen Vereinen angeboten.

 

Ihre  5 Schritte zur Teilnahme am Reha-Sport

Informationen-für-Rehasportler*innen

1. Schritt: Körperliche Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Rehasport ausstellen. Die Entscheidung, welche Behandlungsmaßnahme für Sie geeignet ist, obliegt dem behandelnden Arzt.  

2. Schritt: Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Rehasport befürwortet, stellt er Ihnen die Verordnung 56, Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ aus. Wichtig ist das Kreuz auf der Verordnung beim Rehabilitationssport und nicht beim Funktionstraining gemacht wird.

3. Schritt: Verordnung über Rehasport
Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Rehasport von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden! Der TN muss ebenso auf der Rückseite der Verordnung unterschreiben.

4. Schritt: Terminvereinbarung, besser vorher
Sobald die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse vorliegt, können Sie sich einen Anbieter für Rehasport suchen und einen Termin vereinbaren. Bei uns melden sie sich per Mail unter sportundgesund@gmx.de an, wenn Plätze frei sind (ggf. Warteliste) nimmt der Verein Kontakt mit ihnen auf.

5. Schritt: Teilnahme am Rehasport
Mitmachen kann jeder, der eine Verordnung vom Arzt ausgestellt bekommen und von der Krankenkasse / Rentenversicherer genehmigt bekommen hat. Der Teilnehmer hat unmittelbar bei jeder Übungsstunde auf seiner Teilnehmerliste die Teilnahme mit seiner Unterschrift zu bescheinigen.

6. Schritt: Sport nach Ende der Verordnung                               

Wenn sie keine weitere Verordnung von ihrem Arzt mehr bekommen bzw. die Krankenkasse nicht die Verordnung genehmigt, können einen Einspruch einlegen bzw. können  sie als Kursteilnehmer oder als Mitglied des Vereins Sport und Gesund Schöffengrund e.V.  z.B. unsere zertifizierten  Gesundheitssport Angebote  "Alltag in Bewegung" und Rundum Fit oder andere Angebote des Vereins nutzen. Alternativ können sie privat, für eine entsprechende Gebühr Gebühr, weiter am Rehasport Orthopädie teilnehmen.    

 

 

 

IHRE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN

Wie lange ist meine Rehasport Verordnung gültig?

Eine Rehasport Verordnung, die von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, verliert Ihre Gültigkeit nicht. Wurde die Rehasport Verordnung allerdings von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt, so ist diese nur 3 Monate gültig.

 

Welche Kosten entstehen für einen Teilnehmer am Rehasport?

Sobald Sie eine genehmigte Verordnung Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung haben, werden die Kosten für die Teilnahme am Rehasport zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Für Sie fallen keinerlei Kosten an.

 

Kann ich bei Ihnen den Rehasport auch an Geräten durchführen?

Nein, unser Rehasport findet in einer Gruppe statt. Während den Stunden verwenden wir Kleingeräte, wie z.B. leichte Hanteln, Thera-Bänder, etc.

 

Muss man sich für einen Rehasport-Kurs festlegen?

Ja, wir buchen Sie (je nach Verordnung) in einen festen Kurs ein. Das heißt, Sie besuchen jede Woche immer denselben Kurs.

Wenn Sie einmal nicht kommen können, können Sie sich entweder per Mail oder telefonisch beim Übungsleiter entschuldigen.

 

Gibt es spezielle Kurse, die an genau meinen Beschwerden arbeiten?

Nein, alle Kurse führen Ganzkörpertrainings durch.

 

Was muss man zu den Kursen mitbringen?

Sie benötigen für die Teilnahme am Rehasport folgendes:

  • Trinken in einer Plastikflasche
  • Sportkleidung/bequeme Kleidung
  • saubere Sportschuhe
  • Gymnastikmatte und ein Handtuch
  • evtl. Nackenrolle/Kissen, falls Sie Beschwerden bei Übungen in Rückenlage haben

Ist eine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung für die Teilnahme?

  • Nein, aber Sie können beitreten, um auch die anderen Kursangebote zu nutzen, bzw. nach Beendigung des Rehasports weiter aktiv zu bleiben